In diesem Artikel:
Der Verfahrensbeistand - eine kurze Einführung
Das Interesse des Kindes
Das Aufgabenspektrum
So kommt der Beistand zu seinem Amt
Hilfreich zu wissen
Das Kind steht im Vordergrund
Der typische Verfahrensablauf
Die Beteiligten
Der Verfahrensbeistand in der Anhörung
Nach dem Verfahren
Die Stimme des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren
Der Verfahrensbeistand - Eine kurze Einführung
Besuch von einem Verfahrensbeistand? Was macht er / sie eigentlich?
Der Einsatz des Verfahrensbeistands begrenzt sich auf den Zeitraum des gerichtlichen Verfahrens. Er wird vom Gericht in gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Fällen (§ 158 FamFG) vom Richter bestellt, was auch andere Verfahrensbeteiligte anregen können. Der Verfahrensbeistand vertritt die Interessen des Kindes eigenständig vor Gericht. Die Bestellung ist in der Regel erforderlich,
Genau wie die anderen Parteien vor Gericht durch einen Anwalt vertreten werden, ist der Verfahrensbeistand der „Anwalt des Kindes“ und dessen Stimme vor Gericht.
Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen.
Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren. In vielen Fällen beauftragt das Gericht den Verfahrensbeistand mit weiteren Aufgaben.
So kann das Gericht, wenn dies nach den Umständen des Einzelfalls erforderlich ist dem Verfahrensbeistand als zusätzliche Aufgabe übertragen.
In diesem Artikel:
Kindeswohl & Kindeswohlgefährdung
Das steckt dahinter
Warum der "unbestimmte Rechtsgegriff" notwendig ist und es dennoch Juristische und psychologische Definitionen gibt. Beide Erklärungen in diesem Artikel anschaulich erklärt
Das Jugendamt
Ein Reizwort für viele
Viele Eltern kennen das. Gerade Eltern die sich einem familienrechtlichen Verfahren befinden. Das Jugendamt. In fast allen Fällen gesetzlich am Verfahren in irgendeiner Art beteiligt.
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Kindeswohl & Kindeswohlgefährdung
Das steckt dahinter
Die Grundlagen aus juristischer & psychologischer Sicht
Das Aufgabenspektrum
Die Aufgaben eines Verfahrensbeistandes sind in § 158 Abs. 4 FamFG geregelt. Der Verfahrensbeistand ist nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes, § 158 Abs. 4 S. 6 FamFG.
Der Verfahrensbeistand als Interessenvertreter/in, des Kindes
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Das Jugendamt Ein Reizwort für viele
Viele Eltern kennen das. Gerade Eltern die sich einem familienrechtlichen Verfahren befinden. Das Jugendamt. In fast allen Fällen gesetzlich am Verfahren in irgendeiner Art beteiligt.
Wie kommt der Verfahrensbeistand zu seinem Amt?
Zunächst muss das Gericht prüfen, ob in diesem Fall eine Bestellung eines Verfahrensbeistandes notwendig ist. In den Kindschaftssachen insbesondere bei Sorgerecht und Umgangsrechtsangelegenheiten ist es der Regelfall. Aber das Entscheidet der Richter.
Andere Beteiligte können aber auch einen Antrag stellen, dass es besser ist einen Verfahrensbeistand zu bestellen. Das ist besonders wichtig, wenn zu befürchten ist, dass die Interessen des Kindes gegensätzlich zu den Interessen der Sorgeberechtigen sind.
Auswahl durch das Gericht
Wie genau die Auswahl stattfindet, wird durch das Gericht selbst festgelegt. Das Gericht hat einen Ermessenspielraum. Das Gericht soll einen fachlich und persönlich geeigneten Verfahrensbeistand bestellen.
Das heißt die ausgewählte Person soll sowohl persönlich als auch fachlich geeignet sein, in dem Gespräch mit dem Kind dessen Willen festzustellen und diesen auch sachgerecht in das Verfahren einzubringen.
Dann fasst das Gericht einen Beschluss, in dem es ausdrücklich einen Verfahrensbeistand/ eine Verfahrensbeiständin für das Verfahren bestellt und auch gleichzeitig in dem Beschluss aufnimmt, welche konkreten Aufgaben der Verfahrensbeistand hat.
Gemeinsam stark!
Elternbleiben NRW
Ingo Schniertshauer, Gründer der Initiative, Beratungs- und Ombudsstelle in Aachen
Hilfreich zu wissen:
Keine Objektivität
Manchmal hört man das ein Verfahrensbeistand nicht nach Auffassung der Eltern nicht objektiv ist. Das soll er auch nicht, er ist ausschließlich nur für die Interessen des Kindes da und hat diese vor Gericht zu vertreten. früher nannte man den Verfahrensbeistand „Den Anwalt des Kindes“
Wie arbeitet ein Verfahrensbeistand?
Die Verfahrensbeistände sollen in der Regel schnellstmöglich mit den Eltern Kontakt aufnehmen und Gespräche führen. Dabei sollen sie sich auch insbesondere mit dem Kind unterhalten und herausfinden, was für Interessen das Kind hat.
Ich als Verfahrensbeistand nehme mir richtig Zeit und versuche das Kind mehrmals zu treffen. Die Kinder müssen erst mal Vertrauen zu mir aufbauen. Und in einem einmaligen Gespräch ist es auch schwierig herausfinden, was die Kinder wirklich wollen und was deren Wunsch ist. Ich bin daher dankbar, wenn die Richter noch zusätzliche Aufgaben an die Verfahrensbestände haben, dann kann ich unter anderem mit der Schule oder anderen Bezugspersonen sprechen.
Am besten sollten die Gespräche dort stattfinden wo sich das Kind wohl fühlt. Es sollte eine gewohnte Umgebung sein und ich habe dabei die Aufgabe für eine entspannte Atmosphäre zu sorgen. Denn es ist nicht ganz einfach für ein Kind sich einer vollständig fremden Person zu öffnen. Darum ist es wichtig mehrere Gespräche mit dem Kind zu führen. Es kann aber auch hilfreich sein mit den Eltern mehrmals zu sprechen. Wenn es möglich ist vielleicht auch ein gemeinsames Gespräch zu führen.
Das Kind steht im Vordergrund
Für die Ermittlung des Kindesinteresses kommen für einen Verfahrensbeistand mehrere Möglichkeiten in Betracht.
So kann er im Gespräch mit dem Kind ohne die Eltern überprüfen, welches Bedürfnis, Wunsch und Vorstellung das Kind selbst hat. Ziel solcher Gespräche ist es auch eine gemeinsame Vertrauensbasis zum Kind herzustellen.
Eine weitere Aufgabe des Verfahrensbeistandes stellt es dar, das Kind über das gerichtliche Verfahren zu informieren. Um sich selbst als Verfahrensbeistand zu informieren kann der Verfahrensbeistand die Gerichtsakten lesen. Zusätzlich erhält der Verfahrensbeistand von allen Schriftsätzen und Schreiben, die das Gericht erhält, eine Kopie.
In der Regel schreibt der Verfahrensbeistand seinen Bericht, der häufig mit einer Empfehlung endet. Zusätzlich kann er / sie durch mündliche Aussagen Stellung zu den Interessen des Kindes nehmen. Dabei ist zu beachten, dass er auf Wunsch des Kindes hin die Gespräche mit diesem vertraulich behandeln muss.
Der Verfahrensbeistand ist verpflichtet an der gerichtlichen Anhörung des Kindes teilzunehmen. Das Gericht bzw. Richter/Richterin hören die Kinder in der Regel im Laufe des Verfahrens mindestens einmal an. Bei der Anhörung werden sowohl die Rechtsanwälte als auch die Eltern ausgeschlossen. Das Kind wird dann durch den Richter in Anwesenheit des Verfahrensbeistandes angehört. Man hofft dadurch, dass das Kind sich auch „öffnen“ kann und Vertrauen fasst. In der Regel hat der Verfahrensbeistand vorher mit dem Kind Kontakt aufgenommen haben. Trotzdem ist es klar, dass diese gesamte Situation für das Kind absolut belastend ist.
Gemeinsam stark!
Interessens-
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Wie ist ein typischer Verlauf eines solchen Verfahrens?
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Wer sind die Beteiligten eines Gerichtsverfahrens?
Richter / Richterin
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Was macht der Verfahrensbeistand konkret im Gerichtstermin?
Im Grunde genommen hat der Verfahrensbeistand während des Gerichtstermins verschiedene Aufgaben:
Der Richter oder die Richterin wird im Termin alle Beteiligten anhören. Jeder Beteiligte hat so die Möglichkeit seinen / ihren Standpunkt klarzustellen. Insbesondere bei Kindschaftssachen sind die Diskussionen manchmal hitzig und verletzend. Der Verfahrensbeistand wird dann um eine Stellungnahme gebeten. In der Regel haben die Verfahrensbeistände schon vorher eine Stellungnahme und Empfehlung abgegeben. Je nachdem wie die Stellungnahme lautet, wird sehr konkret durch das Gericht oder durch Parteien nachgefragt.
Im Verlauf des Verfahrens muss der Verfahrensbestand auch die Vorschläge des Gerichts / der anderen Beteiligten prüfen.
Da die Gerichte nicht an die Empfehlung des Verfahrensbeistandes gebunden sind, kann es auch Entscheidung geben, die nicht der Empfehlung des Verfahrensbeistand entsprechen.
Einigen sich die Eltern während des Gerichtstermins dann wird auch nach der Verfahrensbeistand nach seiner Meinung gefragt.
Gemeinsam stark!
bei Problemen in der Familie, gerade dann wenn zu gerichtlichen Konflikten kommt wird die Situation für Eltern und Kinder oft sehr belastend.
Oft fühlen sich alle in der Familie allein gelassen.
Unterstützung in allen Bereichen hilft Eltern und damit ganz besonders den Kindern die schwierige Zeit zu meistern.
Umgangsberatung Ansbach vernetzt sich und arbeitet mit unterschiedlichen Partnern gemeinsam für Sie und steht mit seinen Partnern für das Lachen der Kinder.
Elternbleiben
NRW
Ingo Schniertshauer, Gründer der Initiative, Beratungs- und Ombudsstelle in Aachen
Kursleitung/Anbieter:
„Starke Eltern – Starke Kinder®“ des DSKB e.V.
Kess-erziehen.de (iA. 2023 für das Bistum Aachen)
Interessens-
vertretung für die Initiative
Netzwerk Getrennt-
erziehend
Guido R. Lieder & andere:
Das Netzwerk Getrennterziehend ist eine Initiative von überregionalen und regionalen Vereinen bzw. Verbänden, Initiativen und weiteren Netzwerken sowie Einzelpersonen rund um die gesellschaftlich sehr große Gruppe von Trennungsfamilien und rund um die Themen von Getrennterziehung, d.h. eine Interessenvertretung für alle Themen rund um Trennung und Scheidung.
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Ich habe Antworten.
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Nach dem Gerichtstermin soll der Verfahrensbeistand